Richtlinie 2023/970/EU · Compliance-Matrix
Die Richtlinie 2023/970/EU legt 34 Verpflichtungsartikel für Mitgliedstaaten und Arbeitgeber fest. Diese Seite behandelt jeden Artikel, der eine operative Verpflichtung für Arbeitgeber schafft, und legt genau dar, was Vareqa liefert, was es ermöglicht und wo ein Arbeitgeber noch außerhalb der Plattform handeln muss. Erstellt für die Prüfung durch General Counsel und die Due-Diligence im mittleren Marktsegment.
So lesen Sie diese Matrix
Nicht jeder Artikel der Richtlinie ist eine operative Verpflichtung, die Vareqa erfüllen kann oder sollte. Einige beschreiben nationale Durchsetzungsverfahren. Einige regeln das Rechtsverfahren. Einige legen Definitionen statt Pflichten fest. Diese Matrix klassifiziert jede arbeitgeberseitige Verpflichtung in eine von drei Kategorien und sagt Ihnen klar, welche zutrifft.
Die Plattform erstellt die behördenfertige Ausgabe. Wo dieses Badge erscheint, besteht die Hauptaufgabe des Arbeitgebers darin, zu prüfen, zu genehmigen und zu veröffentlichen. Artikel 4, 5, 6, 7, 9 und 10.
Die Plattform generiert den Prüfpfad, die Methodikdokumentation und die Entscheidungsbegründung, die die Verteidigungsposition des Arbeitgebers ausmachen, aber der Arbeitgeber muss für das spezifische Verfahren noch Rechtsberatung hinzuziehen. Artikel 18, 20, 22, 23.
Die Verpflichtung liegt beim Mitgliedstaat, dem Rechtsberater des Arbeitgebers oder der internen HR-Richtlinie - nicht bei einer Softwareplattform. Artikel 1 bis 3 (Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen), 11 bis 17 (Durchsetzungsverfahren), 24+ (Umsetzung). Aus Gründen der Vollständigkeit aufgeführt.
Die Berichterstattung nach Artikel 9 gilt für Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten, gestuft nach Größe. Diese Termine werden durch die Richtlinie festgelegt und liegen nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten, obwohl einige Mitgliedstaaten beschleunigen können. Dies ist der Zeitplan, den Ihr Compliance-Kalender widerspiegeln muss.
| Arbeitgebergröße | Erster Berichtszyklus | Häufigkeit |
|---|---|---|
| 250+ BeschäftigteArtikel 9(2) | Bis 7. Juni 2027, Berichterstattung für das Kalenderjahr 2026. | Danach jährlich. |
| 150 bis 249 BeschäftigteArtikel 9(3) | Bis 7. Juni 2027, Berichterstattung für das Kalenderjahr 2026. | Alle drei Jahre. |
| 100 bis 149 BeschäftigteArtikel 9(4) | Bis 7. Juni 2031, Berichterstattung für das Kalenderjahr 2030. | Alle drei Jahre. |
| Unter 100 BeschäftigteArtikel 9(5) | Freiwillig. Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen. | Auf Richtlinienebene nicht vorgeschrieben. |
Vollständigkeit
Die Richtlinie hat 34 Artikel. Die obige Matrix deckt die Artikel ab, die operative Verpflichtungen für Arbeitgeber schaffen und wo Vareqa relevant ist. Die folgenden Artikel liegen konstruktionsbedingt außerhalb der Softwaregrenze von Vareqa und werden hier aufgeführt, damit ein General Counsel, der diese Matrix prüft, bestätigen kann, dass der Umfang ehrlich ist.
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