Artikel 4 Abs. 1: Arbeitgeber müssen über Entgeltstrukturen verfügen, die gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleisten.
Artikel 4 Abs. 2: Die Mitgliedstaaten stellen analytische Instrumente und Methoden bereit, um eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung zu unterstützen.
Artikel 4 Abs. 4: Entgeltstrukturen müssen die Bewertung ermöglichen, ob Arbeitnehmer sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Die Kriterien dürfen nicht auf dem Geschlecht beruhen und müssen umfassenQualifikationen, Anstrengung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Einschlägige Soft Skills dürfen nicht unterbewertet werden.
REF™ ist eine Acht-Faktoren-Methodik, die zur Erfüllung von Artikel 4 Abs. 4 entwickelt wurde. Die vier obligatorischen Kriterien sind unmittelbar enthalten:
- Qualifikationen: F-02 Fachliche Tiefe und F-07 Innovationsanforderung.
- Anstrengung: F-03 Problemkomplexität.
- Verantwortung: F-01 Organisatorischer Einfluss, F-04 Entscheidungsautonomie, F-05 Mitarbeiterführung.
- Arbeitsbedingungen: F-08 Arbeitsumgebung.
F-06 Einfluss & Kommunikation ist der „sonstige für die Stelle relevante Faktor“, den Artikel 4 Abs. 4 ausdrücklich zulässt. Für jeden Faktor ist die Begründung der Geschlechtsneutralität dokumentiert.
REF™-Methodik Rollenbewertung Stellen vergleichenArtikel 4 Abs. 4 schreibt vor, dass die Kriterienmit den Arbeitnehmervertretern vereinbart werden, sofern solche vorhanden sind. Vareqa erstellt die Methodikdokumentation und die faktorenweise Begründung, aber die Konsultation mit Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern ist ein Prozess des Arbeitgebers und sollte von der Personalabteilung dokumentiert werden. Wo keine Vertreter vorhanden sind, entfällt diese Anforderung.